SA-075916

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

Folgende Geschäftsbedingungen sind auf dieser Seite vorzufinden:

1.Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Gardena Deutschland GmbH

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend "AGB") der Gardena Deutschland GmbH (nachfolgend "Gardena") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend "Kunden"), falls es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Sie gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen über das Gardena Händlerportal für Unternehmer (nachfolgend "Gardena Händlerportal"), egal, ob Gardena diese selbst herstellt oder bei Lieferanten/Zulieferern einkauft.


1.2 Voraussetzung für Bestellungen im Gardena Händlerportal ist die Registrierung eines Kundenkontos für das Gardena Händlerportal. Im Rahmen der Registrierung muss der Kunde zwingend Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft machen (z.B. Angabe USt ID, Firma und Verbandszugehörigkeit), um Gardena die Überprüfung der Unternehmereigenschaft zu ermöglichen. Nach erfolgreicher Überprüfung sendet Gardena dem Kunden die initialen Login Daten via E-Mail zu, mit denen er sich im Gardena Händlerportal anmelden kann.


1.3 Falls nicht anders vereinbart, gelten unsere AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung (§ 305 Abs. 3 BGB) auch für spätere Verträge im Sinne von 1.1 mit demselben Kunden, ohne dass Gardena erneut auf sie hinweisen müsste.


1.4 Die AGB von Gardena gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Gardena stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.


2. VERTRAGSSCHLUSS, ÄNDERUNGSVORBEHALT
2.1 Die Angebote von Gardena sind stets freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.


2.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Kunden Bestellungen per E-Mail oder über das Gardena Händlerportal aufgeben. Für die Bearbeitung einer Bestellung per E-Mail stellt Gardena eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 zzgl. MwSt. in Rechnung.


2.3 Bestellungen des Kunden, auch durch Anklicken des "Bestellung abschicken"-Buttons auf der finalen Bestellseite des Gardena Händlerportals stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.


2.4 Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung von Gardena beim Kunden oder der Ausführung der Lieferung durch Gardena zustande.


2.5 Im Interesse einer technischen Weiterentwicklung behält sich Gardena das Recht vor, auch nach Auftragsannahme Konstruktion und Ausführung der Waren geringfügig abzuändern, soweit dadurch die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.


3. PREISE
3.1 Es gelten jeweils die Preise der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste.


3.2 Die Preise von Gardena sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich etwaiger sonstiger Steuern, Zölle, Abgaben, Lasten und Verpackungskosten sowie etwaiger Bearbeitungsgebühren (gem. Absatz 2.2 dieser AGB), sofern nichts anderes vereinbart ist.


3.3 Ab einem Bestellwert von EUR 825,00 (netto) erfolgt die Lieferung DAP (INCOTERMS 2020) an den vereinbarten Bestimmungsort. Bei einem Bestellwert unter EUR 825,00 (netto) stellt Gardena eine Logistikpauschale in Höhe von EUR 15,00 zzgl. MwSt. gesondert in Rechnung.


3.4 Gardena ist berechtigt bei Bestellungen, die von der Packungseinheit gemäß dem jeweils aktuellen Händlerkatalog oder den Angaben im Gardena Händlerportal abweichen, EUR 5,00 (netto) für jede abweichende Bestellposition zu berechnen.


4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, KREDITLIMIT, ZAHLUNGSVERZUG
4.1 Rechnungen von Gardena sind fällig und zahlbar in Euro mit Lieferung der Ware und Rechnungszugang.


4.2 Zahlungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum netto und ohne Abzug zu leisten.


4.3 Im Falle von Zahlungen per Bankeinzug (SEPA-Basislastschrift) erfolgt die Abbuchung 30 Tage nach dem Rechnungsdatum. Spätestens 1 Tag vor diesem Fälligkeitstermin erhalten Sie eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug per E-Mail. Sollte das angegebene Konto nicht die erforderliche Deckung aufweisen oder ist ein Lastschrifteinzug aufgrund falsch angegebener Bankdaten nicht möglich, bleibt unsere fällige Forderung bestehen und wir belasten Ihnen zusätzlich die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren. Sonstige gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.


4.4 Gardena beliefert den Kunden innerhalb des von Gardena festgesetzten Kreditlimits. Das Kreditlimit wird jährlich aktualisiert. Ist das Kreditlimit ausgeschöpft und werden eingehende Bestellungen des Kunden deshalb nicht ausgeliefert, unterrichtet Gardena den Kunden hiervon. Gardena ist berechtigt das gegenüber dem Kunden gewährte Kreditlimit zu kürzen oder zu streichen, wenn der Kunde die ihm eingeräumten Zahlungsziele nicht einhält oder Gardena Umstände bekannt werden, die Rückschlüsse auf eine verminderte Kreditwürdigkeit des Kunden zulassen.


4.5 Tritt nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung oder Veränderung ein, durch die der Anspruch von Gardena auf die Gegenleistung gefährdet ist, oder bestand eine solche Lage beim Kunden zwar bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wurde diese Gardena aber erst im Nachhinein bekannt, kann Gardena die Leistung bis zur Erfüllung der Gegenleistung verweigern. Eine wesentliche Verschlechterung ist insbesondere zu vermuten bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden, Ablehnungen eines wichtigen Kredits oder Hingabe ungedeckter Schecks. Gardena kann dem Kunden in diesen Fällen Zug-um-Zug gegen die eigene Leistung eine angemessene Frist zur Erbringung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung setzten. Wird die Gegenleistung oder Sicherheitsleistung dennoch nicht erbracht, ist Gardena zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


4.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


5. LIEFERFRIST, LIEFERUNG, TEILLIEFERUNGEN, TRANSPORTSCHÄDEN
5.1 Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn Gardena diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn der Kunde ihm obliegende Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erfüllt oder der Kunde Änderungen verlangt, es sei denn, Gardena hat die Verzögerungen zu vertreten.


5.2 Die Einhaltung der Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt, dass Gardena von den eigenen Lieferanten richtig und rechtzeitig beliefert wird, soweit Gardena die Lieferverzögerungen auf Seiten der eigenen Lieferanten nicht zu vertreten hat. Sich abzeichnende Verzögerungen wird Gardena dem Kunden sobald wie möglich anzeigen.


5.3 Gardena ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.


5.4 Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen hat der Kunde gegenüber dem Frachtführer bei Lieferung anzuzeigen, alle anderen innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung und Gardena jeweils unverzüglich schriftlich hierüber zu informieren.


6. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware zum Versand auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1 Gardena behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (nachfolgend "Vorbehaltsware") vor bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis sowie zusätzlich aller Gardena zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses zustehenden sonstigen Forderungen gegen den Kunden aus Lieferungen und Leistungen, einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent.


7.2 Der Kunde wird die Vorbehaltsware, an der Gardena Allein- oder Miteigentum zusteht, unentgeltlich für Gardena verwahren. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.


7.3 Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde Gardena unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Gardena Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erheben und sonstige Maßnahmen zum Schutz des Eigentums an der Vorbehaltsware ergreifen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die bei Gardena entstandenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Gardena entstandenen Ausfall.


7.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Der Kunde tritt bereits hiermit die Ansprüche aus der Veräußerung der Vorbehaltsware, gleich ob weiterverarbeitet, verbunden, vermischt oder nicht, in Höhe der Forderung von Gardena aus dem jeweiligen Vertrag an Gardena ab. Gardena nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Das Recht von Gardena zur Einziehung der Forderung bleibt unberührt. Gardena wird die Forderungen selbst nicht einziehen und die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seine Zahlungspflichten erfüllt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Aus begründetem Anlass ist der Kunde auf Verlangen von Gardena verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und Gardena die zur Geltendmachung der eigenen Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.


7.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 10%, wird Gardena auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von Gardena freigeben.


8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und Gardena etwaige hierbei erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Eingangsprüfung nicht zu erkennen waren, hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber drei (3) Werktage nach Entdeckung der Mängel schriftlich gegenüber Gardena anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel wurde durch Gardena arglistig verschwiegen.


8.2 Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt Gardena keine Gewährleistung für die Geeignetheit für einen bestimmten Zweck, für die gewöhnliche Verwendung oder dafür, dass die Ware eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich sind und von Kunden erwartet werden kann. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Gardena stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.


8.3 Gardena gewährt für Waren gegenüber den Endkunden eine Garantie gemäß gesonderter Garantieerklärung. Inhalt und Umfang der Garantie richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen.


8.4 Ist die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft und wurde dies ordnungsgemäß entsprechend Ziff. 8.1 gerügt, hat der Kunde Gardena unter Setzung einer angemessenen Frist zunächst Gelegenheit zu geben, die Ware nach Wahl von Gardena nachzubessern oder Ersatz zu liefern ("Nacherfüllung"). Im Übrigen ist der Kunde berechtigt nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Schadensersatz kann der Kunde ausschließlich nach Maßgabe von Ziff. 10 verlangen.


8.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate nach Lieferung der Ware. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziff. 10 und für Fälle des Rückgriffs gemäß §§ 445a, 445b BGB i.V.m. § 478 BGB, soweit der Endkunde ein Verbraucher ist. Unberührt bleiben ferner Ansprüche des Kunden im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch Gardena oder bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie.


9. EXPORT-, EINSATZ- UND VERWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN
9.1 Dem Kunden ist ausschließlich die Lieferung von Waren an Kunden gestattet, die ihren Sitz innerhalb des EWR, der Schweiz und in GB haben.


9.2 Das Recht zur Nutzung der Marken von Gardena, auch durch Vertrieb der Waren, auf denen Marken von Gardena angebracht sind, ist auf den EWR, die Schweiz und GB beschränkt.


9.3 Gardena smart Produkte sind weder für den Verkauf noch für die Verwendung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bestimmt, da diese Produktgruppe in einem Funkfrequenzbereich betrieben wird, der ausschließlich vom US-Militär verwendet werden darf. Gardena smart Produkte sind daher nicht für die Verwendung in den USA zertifiziert, dürfen in den USA nicht betrieben werden und sind von Gardena nicht für den Verkauf und/oder die Verwendung in den USA freigegeben.


9.4 Gardena Bewässerungsprodukte sind weder für den Verkauf noch für die Verwendung in den USA und in Kanada bestimmt, da diese nach metrischen Maßen hergestellten Produkte nicht auf die auf Zollmaße ausgerichteten Wasseranschlüsse in den USA und Kanada passen. Bei Verwendung in den USA und Kanada und Anschluss an die dortigen Wasseranschlüsse besteht das Risiko, dass Wasser austritt und/oder die Funktionen der Produkte nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stehen. Gardena Bewässerungsprodukte sind von Gardena nicht für den Verkauf und/oder die Verwendung in den USA und in Kanada freigegeben.


9.5 Gardena Elektrogeräte, die über ein Stromkabel an die Stromversorgung angeschlossen werden (nachfolgend "Elektrogeräte"), sind weder für den Verkauf in den USA und Kanada noch zur dortigen Verwendung bestimmt, da die Stecker der Elektrogeräte nicht mit den dortigen Steckdosen kompatibel sind. Die Elektrogeräte können in den USA und in Kanada nicht ohne geeigneten Adapter verwendet werden. Die Elektrogeräte sind von Gardena nicht für den Verkauf und/oder die Verwendung in den USA und in Kanada freigegeben und Gardena übernimmt keine Haftung für den Fall, dass die Elektrogeräte in die USA oder nach Kanada verkauft und/oder dort verwendet werden.


10. HAFTUNG
10.1 Gardena haftet unbeschränkt im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Gardena haftet ferner für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit Gardena kein Vorsatz zur Last fällt und keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


10.2 Gardena haftet ferner bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit Gardena kein Vorsatz zur Last fällt und keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


10.3 Gardena haftet ferner im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei der Übernahme einer Garantie. Im letzteren Falle richtet sich der Umfang der Haftung nach der Garantieerklärung. Gardena haftet auch in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz.


10.4 Im Übrigen ist die Haftung von Gardena – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.


10.5 Soweit die Haftung von Gardena gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Gardena.


11. REGELN ZUR BEKÄMPFUNG VON BESTECHUNG UND KORRUPTION
11.1 Dem Kunden ist es strengstens untersagt, sich in irgendeiner Form an Bestechung oder Korruption zu beteiligen, einschließlich Handlungen, die gegen den UK Bribery Act und den Foreign Corrupt Practices Act verstoßen. Alle Geschäfte und Interaktionen mit Regierungsbeamten und -vertretern, einschließlich direkter oder indirekter Verkäufe an staatliche und staatseigene Einrichtungen, müssen den Gesetzen gegen Bestechung und Korruption entsprechen. Der Kunde wird weder direkt noch indirekt einer Person etwas von Wert anbieten, versprechen, genehmigen, erbitten, zahlen oder geben, um die Handlungen, Entscheidungen oder Unterlassungen von Regierungsbeamten, Regierungsvertretern oder privaten Einrichtungen unzulässig zu beeinflussen. Der Kunde wird niemanden zu unzulässigen Handlungen verleiten, um ein Geschäft zu erhalten oder zu behalten oder um sich einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu verschaffen. Lokale Gepflogenheiten und Praktiken, die gegen die Gesetze über Bestechung und Korruption verstoßen, sind verboten.


11.2 Der Kunde führt genaue Bücher, Konten und Aufzeichnungen über alle Geschäftsvorgänge mit und im Namen von Gardena, einschließlich des Betrags, des Zwecks und des Empfängers. Gardena oder seine Vertreter behalten sich das Recht vor, die Aufzeichnungen des Geschäftspartners im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung zu prüfen, zu untersuchen und Kopien davon anzufertigen.


11.3 Der Kunde führt eine angemessene Due Diligence-Prüfung von Dritten durch, bevor er diese mit der Durchführung dieser Vereinbarung beauftragt. Der Kunde wird Bestechung und Korruption Dritter in jeglicher Form strikt untersagen.


11.4 Der Kunde wird Gardena jede Kenntnis oder jeden Verdacht von Bestechung oder Korruption im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung mitteilen. Der Geschäftspartner wird bei allen Untersuchungen von Bestechungs- oder Korruptionsvorwürfen, die sich aus der Durchführung dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, uneingeschränkt kooperieren.


11.5 Im Falle einer Verletzung oder Nichteinhaltung dieses Abschnitts 11 durch den Kunden ist Gardena berechtigt, den Vertrag und die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung ohne Vertragsstrafe oder sonstige Entschädigung zu kündigen. Der Kunde hält Gardena schadlos und entschädigt Gardena für alle Schäden, Verluste und Ausgaben, einschließlich der Erstattung von Beträgen, die an Dritte gezahlt wurden, die mit einer solchen Verletzung oder Nichteinhaltung in Zusammenhang stehen.


12. ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION; DATENSCHUTZ
12.1 Wenn der Kunde Nachrichten an Gardena per E-Mail oder andere Mitteilungen von seinem Computer oder Smartphone sendet, kommuniziert er elektronisch mit Gardena. Gardena wird mit dem Kunden ebenfalls elektronisch kommunizieren. Für vertragliche Zwecke stimmt der Kunde zu, sämtliche Kommunikation in elektronischer Form zu erhalten. Ferner stimmt der Kunde zu, dass alle Benachrichtigungen, Bestätigungen und Hinweise, die Gardena dem Kunden mitteilt, insofern keine Schriftform erfordern, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.


12.2 Gardena erhebt und speichert für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden oder seiner Mitarbeiter beachtet Gardena die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutz Grundverordnung. Einzelheiten zu Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch Gardena sowie Betroffenenrechte können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.


12.3 Die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) kann Sicherheitslücken aufweisen. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.


13. URHEBER- UND DATENBANKRECHTE
13.1 Der gesamte Inhalt der vom Betreiber des Gardena Händlerportals erstellten Inhalte und Werke, Texte, Grafiken, Logos, Button Icons, Bilder, digitalen Downloads und Datensammlungen ist Eigentum von Gardena und ist durch deutsches und internationales Urheber- und Datenbankrecht geschützt.


13.2 Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung keine Seiteninhalte extrahieren und/oder wiederverwenden. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Erstellers. Downloads und Kopien von einzelnen Seiten des Gardena Händlerportals sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.


14. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
14.1 Diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Gardena und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Vertragsbeziehung zwischen Gardena und dem Kunden ist Ulm. Gardena ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Sitz zu verklagen.


15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Gardena Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt.


15.2 Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese AGB eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Regelung mit der gesetzlich zulässigen und durchführbaren Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollten diese AGB oder die Verträge unvollständig sein, werden die Vertragspartner eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, auf den sie sich im Sinne dieser AGB oder der Verträge geeinigt hätten, wenn die Regelungslücke bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.

2. Allgemeine Bedingungen für Serviceleistungen für Unternehmen

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden Bedingungen für Serviceleistungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche der Gardena Deutschland GmbH, Hans-Lorenser-Str. 40, 89079 Ulm (nachfolgend "Gardena") von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Kunden") erteilten Aufträge für Wartung, Reparatur, Instandsetzung und sonstige Dienst- und Werkleistungen sowie Vorarbeiten hierzu, wie Überprüfungen und Kostenvoranschlägen (nachfolgend gemeinsam "Serviceleistungen"). Ein "Unternehmer" ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
    2. Die AGB von Gardena gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Gardena stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Vertragsschluss und Kostenvoranschlag
    1. Der Vertragsschluss mit Gardena kommt in Abhängigkeit von der Art der Auftragserteilung wie folgt zustande:
      1. Die Anfrage des Kunden per E-Mail oder per Post stellt lediglich eine Aufforderung an Gardena zur Abgabe eines Angebots dar. Gardena unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Vertragsangebot. Der Kunde kann dieses Vertragsangebot binnen Frist von zehn (10) Kalendertagen annehmen. Ein Vertrag über die Serviceleistung kommt erst durch die Auftragserteilung des Kunden gegenüber Gardena auf Basis des schriftlichen Vertragsangebots zustande.
      2. Ist die Auftragserteilung auf elektronischem Wege vorgesehen, so erfolgt die Auftragserteilung durch Klicken auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ bei einer Auftragserteilung über eine kostenpflichtige Reparatur und die Auftragsannahme durch Gardena erst mit Zugang der elektronischen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung der Serviceleistungen durch Gardena. Zudem bestätigt der der Kunde zuvor explizit, dass er die AGBs akzeptiert und die Datenschutzbestimmung zur Kenntnis genommen hat.
    2. Die Auftragserteilung ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich.
    3. Gardena erstellt bei Auftragserteilung über eine kostenpflichtige Reparatur auf Kundenwunsch und falls der Kunde bei Auftragserteilung fälschlicherweise von einem kostenfreien Garantie- /Gewährleistungsfall ausgegangen ist, automatisch, einen Kostenvoranschlag und sendet diesen per E-Mail, Telefax oder per Post an die im Serviceauftrag angegebene Adresse des Kunden.
    4. Nimmt der Kunde innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang des Kostenvoranschlags das darin unterbreitete Serviceangebot mittels elektronischer Erklärung per E-Mail, Telefax oder per Post an, kommt ein Serviceauftrag zu den Bedingungen des Kostenvoranschlags zustande.
    5. Lehnt der Kunde das Serviceangebot ab, senden wir das Gerät demontiert und kostenpflichtig an die in der Auftragserteilung angegebene Lieferadresse zurück. Anstelle der Rücksendung kann der Auftraggeber Gardena auch beauftragen, dass instand zusetzende Gerät ordnungsgemäß und kostenlos zu entsorgen.
    6. Beantwortet der Kunde den Kostenvoranschlag nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang des Kostenvoranschlags senden wir dem Kunden eine Erinnerung. Erfolgt auch hierauf keine Reaktion des Kunden senden wir das Gerät kostenpflichtig an die in der Auftragserteilung angegebene Lieferadresse zurück. Wurde das Gerät zur Erstellung des Kostenvoranschlags demontiert, erfolgt die Rücksendung in der Regel in demontiertem Zustand. Anstelle der Rücksendung kann Gardena, insofern eine Beauftragung bei Vertragsschluss erfolgte, dass instand zusetzende Gerät ordnungsgemäß und kostenlos zu entsorgen.
    7. Gardena weist den Kunden auf die zweiwöchige Frist und die Folgen der Nichteinhaltung bei Übersendung des Kostenvoranschlags gesondert hin.
    8. Gardena stellt dem Kunden die im Serviceauftrag genannten Kosten für bereits angefallene Aufwendungen und Auslagen in Rechnung.
    9. Stellt sich infolge des Kostenvoranschlags heraus, dass eine Reparatur des Geräts unwirtschaftlich ist, was regelmäßig bei Reparaturkosten von mehr als 60 % des empfohlenen Verkaufspreises eines Neugeräts angenommen wird, bietet Gardena dem Kunden den Erwerb eines neuwertigen Austauschgeräts zu einem Sonderpreis an. Der Kunde kann dieses Angebot von Gardena per E-Mail, Telefax oder Post annehmen. Insoweit finden die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Gardena Onlineshop für Ersatzteilbestellungen Anwendung.
  3. Überlassung oder Einsendung des geräts
    1. Der Kunde hat das Gerät auf eigene Kosten und Risiko an Gardena zu versenden. Der Kunde kann eine Paketmarke bei den von Gardena zur Verfügung gestellten Abholservices bestellen, ausdrucken und das Gerät bei dem auf der Paketmarke genannten Transportunternehmen auf eigenes Risiko zur Übersendung an Gardena aufgeben. Die Kosten hierfür werden dem Kunden entsprechend der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden und veröffentlichten Preisliste in Rechnung gestellt.
    2. Sendet der Kunde das Gerät auf sonstige Weise bei Gardena ein, geschieht dies auf eigene Gefahr. Unfrei übersandte Einsendungen werden von uns nicht angenommen.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise für die Serviceleistungen und etwaige weitere Kosten richten sich nach unserer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden und veröffentlichten Preisliste. Alle Preise verstehen sich als Endpreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Serviceleistungen im Rahmen eines Garantie- oder Gewährleistungsfalls sind für den Kunden kostenlos.
    2. Die Zahlung der Vergütung für die von Gardena erbrachten Serviceleistungen erfolgt bargeldlos auf elektronischem Wege durch Übersendung einer Rechnung per Post oder per E-Mail und Überweisung des Vergütungsbetrags durch den Kunden auf das in der Rechnung angegebene Konto von Gardena. Die Rechnung ist mit Zugang sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    3. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  5. Leistungsfrist
    1. Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn Gardena diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
    2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Gardena von den eigenen Lieferanten richtig und rechtzeitig mit den für die Serviceleistungen erforderlichen Waren beliefert wird, vorausgesetzt Gardena hat die Ware seinerseits ordnungsgemäß bestellt (kongruentes Deckungsgeschäft) und Gardena hat die Lieferverzögerungen auf Seiten der eigenen Lieferanten nicht zu vertreten. Sich abzeichnende Verzögerungen wird Gardena dem Kunden sobald wie möglich anzeigen.
    3. Leistungsfristen verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn der Kunde ihm obliegende Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt oder der Kunde Änderungen der Leistung verlangt, es sei denn, Gardena hat die Verzögerung zu vertreten.
  6. Höhere Gewalt
    1. Höhere Gewalt, insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare und durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Parteien sind verpflichtet der jeweils anderen Partei im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen bereitzustellen und ihre vertraglichen Pflichten den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
    2. Halten die von der Leistungspflicht befreienden Ereignisse für länger als drei (3) Monate an oder ist es absehbar, dass die Ereignisse länger als drei (3) Monate anhalten werden, ist der jeweilige Leistungsempfänger zum Rücktritt von dem durch das befreiende Ereignis betroffenen Vertrag berechtigt. Sofern der Vertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, ist der jeweilige Leistungsempfänger entsprechend zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
  7. Kundeneinstellung

In Einzelfällen ist das Zurücksetzen der individuellen Einstellungen an Geräten auf die Werkseinstellung im Rahmen der Serviceleistungen unvermeidbar. Mit Beauftragung der Inspektion, Reparatur oder Instandsetzung stimmt der Kunde einer solchen gegebenenfalls erforderlichen Zurücksetzung auf Werkseinstellung ausdrücklich zu.

  1. Rückversand und Abnahme des reparierten Geräts
    1. Nach Abschluss der Serviceleistungen sendet Gardena das Gerät an die in dem jeweiligen Serviceauftrag angegebene Lieferadresse. Gardena ist insoweit nicht verpflichtet hierfür die vom Kunden benutzte Verpackung zu verwenden. Spezielle Verpackungsmaterialien des Kunden wie Boxen, Behälter, etc. werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und auf Kosten des Kunden an diesen zurückgeliefert. Handelt es sich um einen Garantie- oder Gewährleistungsfall, erfolgt die Versendung für den Kunden versandkostenfrei.
    2. Im Falle eines Serviceauftrages mit Reparaturleistungen hat der Kunde das reparierte Gerät innerhalb einer (1) Woche ab Erhalt des zurückgesandten Geräts abzunehmen. Nimmt der Kunde das reparierte Gerät innerhalb einer Woche nicht ab, obwohl keine oder nur unwesentliche Mängel bestehen, gilt die Abnahme als erfolgt. Gardena verzichtet insoweit auf den Zugang der Abnahmeerklärung.
  2. Gewährleistung
    1. Im Falle eines Sachmangels steht Gardena das Recht zu, innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Nacherfüllung durchzuführen. Gardena darf die Art der Nacherfüllung wählen. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind jedoch insoweit ausgeschlossen, als sich die Aufwendungen erhöhen, weil das zu reparierende Gerät nachträglich an einen anderen Ort als den die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
    2. Nacherfüllungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Serviceleistung. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt.
    3. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Serviceleistungen, die keinen Garantiefall darstellen, beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme. Die Verjährungsverkürzung gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Serviceleistungen beruhen. Insoweit beginnt die Verjährung allerdings nicht mit der Abnahme, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für die Haftung von Gardena nach Ziffer 10.
  3. Haftungsbeschränkung
    1. Gardena haftet, soweit sich aus diesen AGB, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Gardena haftet – aus welchem Rechtsgrund auch immer – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Gardena oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gardena beruhen.
    3. Im Fall einer bloß einfach fahrlässigen Pflichtverletzung durch Gardena oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gardena haftet Gardena (vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes gemäß den gesetzlichen Vorschriften) nur
      1. für darauf beruhende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
      2. für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
    4. Die Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 10.3 gelten nicht, soweit Gardena einen Mangel arglistig verschwiegen, eine schadensersatzbewehrte Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.
    5. Soweit die Haftung von Gardena ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Gardena.
  4. Speicherung von Daten und Datenschutz
    1. Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird Gardena ausschließlich gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
    2. Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung seiner personenbezogenen Daten erforderlich. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung ergeben sich aus der hier Datenschutzerklärung (husqvarnagroup.com) abrufbaren Datenschutzerklärung.
  5. Rechtswahl und gerichtsstand
    1. Diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Gardena und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Vertragsbeziehung zwischen Gardena und dem Kunden ist Ulm. Gardena ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Sitz zu verklagen.
  6. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese AGB eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Regelung mit der gesetzlich zulässigen und durchführbaren Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollten diese AGB unvollständig sein, werden die Vertragspartner eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, auf den sie sich im Sinne dieser AGB geeinigt hätten, wenn die Regelungslücke bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.

  1. Identität des Anbieters

Anbieter ist die

 

Gardena Deutschland GmbH

Hans-Lorenser-Str. 40

89079 Ulm

Kontaktformular: www.gardena.com/contact

 

Stand: Februar 2024

3. Allgemeine Bedingungen für Installationsplanungsleistungen für Unternehmen

  1. Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden Bedingungen für Installationsplanungsleistungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche der Gardena Deutschland GmbH, Hans-Lorenser-Str. 40, 89079 Ulm (nachfolgend "Gardena") von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Kunden") erteilten Aufträge über Installationsplanungen und sonstige Dienstleistungen (nachfolgend "Serviceleistungen"). Ein "Unternehmer" ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Serviceleistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs.1 BGB).
    2. Die AGB von Gardena gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Gardena stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Vertragsschluss
    1. Die Planungsanfrage des Kunden per E-Mail oder per Post stellt lediglich eine Aufforderung an Gardena zur Abgabe eines Angebots dar. Gardena unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Vertragsangebot. Der Kunde kann dieses Vertragsangebot binnen einer Frist von zehn (10) Kalendertagen annehmen. Ein Vertrag über die Serviceleistung kommt erst durch die Auftragserteilung des Kunden gegenüber Gardena auf Basis des schriftlichen Vertragsangebots zustande.
    2. Die Auftragserteilung ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Es gelten die in dem Auftragsformular genannten Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Alle Preise verstehen sich als Endpreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
    2. Die Zahlung der Vergütung für die von Gardena erbrachten Serviceleistungen erfolgt bargeldlos auf elektronischem Wege durch Übersendung einer Rechnung per Post oder per E-Mail und Überweisung des Vergütungsbetrags durch den Kunden auf das in der Rechnung angegebene Konto von Gardena. Die Rechnung ist mit Zugang sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    3. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  4. Leistungsfrist und Leistungsverweigerungsrecht
    1. Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn Gardena diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
    2. Leistungsfristen verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn der Kunde ihm obliegende Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt oder der Kunde Änderungen der Leistung verlangt, es sei denn, Gardena hat die Verzögerung zu vertreten.
    3. Wenn nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung oder Veränderung eintritt, durch die der Anspruch von Gardena auf die Gegenleistung gefährdet ist, oder wenn eine solche Lage beim Kunden zwar bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestand, Gardena jedoch erst im Nachhinein bekannt wurde, kann Gardena die Leistung bis zur Erfüllung der Gegenleistung verweigern.
  5. Leistungsumfang der Serviceleistungen
    1. Mähroboterinstallationsplanung
      1. Die Serviceleistung „Mähroboterinstallationsplanung“ umfasst die Eignungsprüfung von Mährobotermodell und Grundstück, die Planung der Position der Ladestation, der Verlegung des Begrenzungskabel (Boundary Wire) und des Leitkabels (Guide Wire) für einen Gardena Mähroboter (nachfolgend "Mähroboter"), die Kennzeichnung der Verlegungsstrecken in die vom Kunden mit Auftragserteilung eingereichte Skizze des Gartens und die Erstellung und Bereitstellung eines Installationsplans auf Basis der eingereichten Gartenskizze sowie einen Vorschlag für die Erstprogrammierung des Mähroboters.
      2. Nicht von der Serviceleistung umfasst ist die Ausführung der Verlegungsarbeiten sowie die Lieferung des Mähroboters, der Begrenzungs- und Leitkabel sowie sonstiger Geräte und/oder Materialien.
      3. Die Serviceleistung „Mähroboterinstallationsplanung“ steht ausschließlich für Gardena Mährobotermodelle zur Verfügung. Eine Planung für Mährobotermodelle anderer Hersteller ist ausgeschlossen. Eine Mähroboterinstallationsplanung durch Gardena ist nicht für Mähroboter anderer Hersteller geeignet.
    2. Bewässerungsplanung
      1. Die Serviceleistung "Bewässerungsplanung" umfasst die Planung einer Bewässerungsanlage. Gardena unterbreitet einen Vorschlag für die mögliche Position der Bewässerungsventile, Bewässerungssteuerung, Versenkregnern, Wassersteckdosen und Tropfrohren sowie die Kennzeichnung der Verlegestrecken für die Rohrleitungen samt einer Auflistung des Materialbedarfs für die geplante Bewässerungsanlage.
      2. Nicht von der Serviceleistung umfasst ist die Ausführung der Verlegungsarbeiten sowie die Lieferung der Bewässerungsanlagen sowie sonstiger hierzu erforderlicher Geräte und/oder Materialien.
      3. Die Serviceleistung „Bewässerungsplanung“ steht ausschließlich für Gardena Bewässerungsanlagen zur Verfügung. Eine Planung für Bewässerungsanlagen anderer Hersteller ist ausgeschlossen. Eine Bewässerungsplanung durch Gardena ist nicht für Bewässerungsanlagen anderer Hersteller geeignet.
    3. Sämtliche Planungsunterlagen werden ausschließlich in deutscher Sprache erstellt.
    4. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmt Gardena keine Garantie.
  6. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde erstellt in eigener Verantwortung einen maßstabgetreuen Plan seines Gartens (nachfolgend "Gartenplan") und stellt Gardena sämtliche abgefragten Angaben zur Verfügung, soweit diese zur Erbringung der Serviceleistungen erforderlich sind. Der Kunde kann hierfür die von Gardena unter https://my-garden.gardena.com bzw. unter https://www.gardena.com/de/service/beratung/service-bewasserungsplanung hinterlegten Planungsvorlagen verwenden.
    2. Die Planungsleistung von Gardena erfolgt auf Basis des vom Kunden erstellten und Gardena per E-Mail oder per Post überlassenen Gartenplans. Gardena kann und wird die Richtigkeit und Vollständigkeit des Gartenplans und etwaiger sonstiger vom Kunden gemachter Angaben nicht überprüfen.
  7. Höhere Gewalt
    1. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere rechtmäßige Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Krieg und sonstige kriegerische Auseinandersetzungen, Epidemien und Pandemien (einschließlich der aktuellen COVID-19 Pandemie) und sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbare und durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Parteien sind verpflichtet der jeweils anderen Partei im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen bereitzustellen und ihre vertraglichen Pflichten den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
    2. Halten die von der Leistungspflicht befreienden Ereignisse länger als drei (3) Monate an oder ist es absehbar, dass die Ereignisse länger als drei (3) Monate anhalten werden, ist der jeweilige Leistungsempfänger zum Rücktritt von dem durch das befreiende Ereignis betroffenen Vertrag berechtigt. Sofern der Vertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, ist der jeweilige Leistungsempfänger entsprechend zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
  8. Gewährleistung
    1. Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt Gardena keine Gewährleistung für die Geeignetheit für einen bestimmten Zweck, für die gewöhnliche Verwendung oder dafür, dass die Serviceleistung eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen derselben Art üblich sind und von Kunden erwartet werden kann. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Gardena stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Serviceleistung dar.
    2. Die Erbringung der Serviceleistungen erfolgt auf Basis der vom Kunden gemachten Angaben. Für unzutreffende Kundenangaben bzw. etwaiger hierauf beruhender Mängel oder einer hierauf beruhenden erst nachträglich festgestellten Undurchführbarkeit, trägt Gardena keine Verantwortung, es sei denn Gardena hat diese zu vertreten.
    3. Ist die Serviceleistung mangelhaft, kann der Kunde verlangen, dass Gardena den Mangel nach Wahl von Gardena durch Nachbesserung oder Neuvornahme der Leistung beseitigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder kommt Gardena der Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer Gardena hierfür gesetzten angemessenen Frist nach, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern, den Mangel auf Kosten von Gardena selbst oder durch Dritte beseitigen lassen oder, sofern der Mangel nicht lediglich unerheblich ist, von der Installationsplanung zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur nach Maßgabe von Ziffer 9 zu.
    4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate nach Übermittlung der Planungsunterlagen. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziffer  9. Unberührt bleiben ferner Ansprüche des Kunden im Falle des arglistigen Verschweigens eines mangels durch Gardena oder bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie.
  9. Haftungsbeschränkung
    1. Gardena haftet, soweit sich aus diesen AGB, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Gardena haftet – aus welchem Rechtsgrund auch immer – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Gardena oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gardena beruhen.
    3. Im Fall einer bloß einfach fahrlässigen Pflichtverletzung durch Gardena oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gardena haftet Gardena (vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes gemäß den gesetzlichen Vorschriften) nur
      1. für darauf beruhende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
      2. für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
    4. Die Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 9.3 gelten nicht, soweit Gardena einen Mangel arglistig verschwiegen, eine schadensersatzbewehrte Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.
    5. Soweit die Haftung von Gardena ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Gardena.
  10. Speicherung von Daten und Datenschutz
    1. Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird Gardena ausschließlich gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
    2. Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung seiner personenbezogenen Daten erforderlich. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung ergeben sich aus der hier Datenschutzerklärung (husqvarnagroup.com) abrufbaren Datenschutzerklärung.
    3. Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird Gardena ausschließlich gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
    4. Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung seiner personenbezogenen Daten erforderlich. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung ergeben sich aus der hier Datenschutzerklärung (husqvarnagroup.com) abrufbaren Datenschutzerklärung.
  11. Rechtswahl und gerichtsstand
    1. Diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Gardena und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Vertragsbeziehung zwischen Gardena und dem Kunden ist Ulm. Gardena ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Sitz zu verklagen.
  12. Sonstige Bestimmungen
    1. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige Zustimmung von Gardena Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt.
    2. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese AGB eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Regelung mit der gesetzlich zulässigen und durchführbaren Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollten diese AGB unvollständig sein, werden die Vertragspartner eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, auf den sie sich im Sinne dieser AGB geeinigt hätten, wenn die Regelungslücke bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.
  13. Identität des Anbieters

Anbieter ist die

 

Gardena Deutschland GmbH

Hans-Lorenser-Str. 40

89079 Ulm

Kontaktformular: www.gardena.com/contact

 

 

Stand: Februar 2024