SA-075916

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Gardena Deutschland GmbH


1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend "AGB") der Gardena Deutschland GmbH (nachfolgend "Gardena") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend "Kunden"), falls es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Sie gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen über das Gardena Händlerportal für Unternehmer (nachfolgend "Gardena Händlerportal"), egal, ob Gardena diese selbst herstellt oder bei Lieferanten/Zulieferern einkauft.


1.2 Voraussetzung für Bestellungen im Gardena Händlerportal ist die Registrierung eines Kundenkontos für das Gardena Händlerportal. Im Rahmen der Registrierung muss der Kunde zwingend Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft machen (z.B. Angabe USt ID, Firma und Verbandszugehörigkeit), um Gardena die Überprüfung der Unternehmereigenschaft zu ermöglichen. Nach erfolgreicher Überprüfung sendet Gardena dem Kunden die initialen Login Daten via E-Mail zu, mit denen er sich im Gardena Händlerportal anmelden kann.


1.3 Falls nicht anders vereinbart, gelten unsere AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung (§ 305 Abs. 3 BGB) auch für spätere Verträge im Sinne von 1.1 mit demselben Kunden, ohne dass Gardena erneut auf sie hinweisen müsste.


1.4 Die AGB von Gardena gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Gardena stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.


2. VERTRAGSSCHLUSS, ÄNDERUNGSVORBEHALT
2.1 Die Angebote von Gardena sind stets freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.


2.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Kunden Bestellungen per E-Mail oder über das Gardena Händlerportal aufgeben. Für die Bearbeitung einer Bestellung per E-Mail stellt Gardena eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 zzgl. MwSt. in Rechnung.


2.3 Bestellungen des Kunden, auch durch Anklicken des "Bestellung abschicken"-Buttons auf der finalen Bestellseite des Gardena Händlerportals stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.


2.4 Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung von Gardena beim Kunden oder der Ausführung der Lieferung durch Gardena zustande.


2.5 Im Interesse einer technischen Weiterentwicklung behält sich Gardena das Recht vor, auch nach Auftragsannahme Konstruktion und Ausführung der Waren geringfügig abzuändern, soweit dadurch die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.


3. PREISE
3.1 Es gelten jeweils die Preise der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste.


3.2 Die Preise von Gardena sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich etwaiger sonstiger Steuern, Zölle, Abgaben, Lasten und Verpackungskosten sowie etwaiger Bearbeitungsgebühren (gem. Absatz 2.2 dieser AGB), sofern nichts anderes vereinbart ist.


3.3 Ab einem Bestellwert von EUR 825,00 (netto) erfolgt die Lieferung DAP (INCOTERMS 2020) an den vereinbarten Bestimmungsort. Bei einem Bestellwert unter EUR 825,00 (netto) stellt Gardena eine Logistikpauschale in Höhe von EUR 15,00 zzgl. MwSt. gesondert in Rechnung.


3.4 Gardena ist berechtigt bei Bestellungen, die von der Packungseinheit gemäß dem jeweils aktuellen Händlerkatalog oder den Angaben im Gardena Händlerportal abweichen, EUR 5,00 (netto) für jede abweichende Bestellposition zu berechnen.


4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, KREDITLIMIT, ZAHLUNGSVERZUG
4.1 Rechnungen von Gardena sind fällig und zahlbar in Euro mit Lieferung der Ware und Rechnungszugang.


4.2 Zahlungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum netto und ohne Abzug zu leisten.


4.3 Im Falle von Zahlungen per Bankeinzug (SEPA-Basislastschrift) erfolgt die Abbuchung 30 Tage nach dem Rechnungsdatum. Spätestens 1 Tag vor diesem Fälligkeitstermin erhalten Sie eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug per E-Mail. Sollte das angegebene Konto nicht die erforderliche Deckung aufweisen oder ist ein Lastschrifteinzug aufgrund falsch angegebener Bankdaten nicht möglich, bleibt unsere fällige Forderung bestehen und wir belasten Ihnen zusätzlich die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren. Sonstige gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.


4.4 Gardena beliefert den Kunden innerhalb des von Gardena festgesetzten Kreditlimits. Das Kreditlimit wird jährlich aktualisiert. Ist das Kreditlimit ausgeschöpft und werden eingehende Bestellungen des Kunden deshalb nicht ausgeliefert, unterrichtet Gardena den Kunden hiervon. Gardena ist berechtigt das gegenüber dem Kunden gewährte Kreditlimit zu kürzen oder zu streichen, wenn der Kunde die ihm eingeräumten Zahlungsziele nicht einhält oder Gardena Umstände bekannt werden, die Rückschlüsse auf eine verminderte Kreditwürdigkeit des Kunden zulassen.


4.5 Tritt nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung oder Veränderung ein, durch die der Anspruch von Gardena auf die Gegenleistung gefährdet ist, oder bestand eine solche Lage beim Kunden zwar bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wurde diese Gardena aber erst im Nachhinein bekannt, kann Gardena die Leistung bis zur Erfüllung der Gegenleistung verweigern. Eine wesentliche Verschlechterung ist insbesondere zu vermuten bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden, Ablehnungen eines wichtigen Kredits oder Hingabe ungedeckter Schecks. Gardena kann dem Kunden in diesen Fällen Zug-um-Zug gegen die eigene Leistung eine angemessene Frist zur Erbringung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung setzten. Wird die Gegenleistung oder Sicherheitsleistung dennoch nicht erbracht, ist Gardena zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


4.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


5. LIEFERFRIST, LIEFERUNG, TEILLIEFERUNGEN, TRANSPORTSCHÄDEN
5.1 Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn Gardena diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn der Kunde ihm obliegende Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erfüllt oder der Kunde Änderungen verlangt, es sei denn, Gardena hat die Verzögerungen zu vertreten.


5.2 Die Einhaltung der Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt, dass Gardena von den eigenen Lieferanten richtig und rechtzeitig beliefert wird, soweit Gardena die Lieferverzögerungen auf Seiten der eigenen Lieferanten nicht zu vertreten hat. Sich abzeichnende Verzögerungen wird Gardena dem Kunden sobald wie möglich anzeigen.


5.3 Gardena ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.


5.4 Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen hat der Kunde gegenüber dem Frachtführer bei Lieferung anzuzeigen, alle anderen innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung und Gardena jeweils unverzüglich schriftlich hierüber zu informieren.


6. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware zum Versand auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1 Gardena behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (nachfolgend "Vorbehaltsware") vor bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis sowie zusätzlich aller Gardena zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses zustehenden sonstigen Forderungen gegen den Kunden aus Lieferungen und Leistungen, einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent.


7.2 Der Kunde wird die Vorbehaltsware, an der Gardena Allein- oder Miteigentum zusteht, unentgeltlich für Gardena verwahren. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.


7.3 Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde Gardena unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Gardena Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erheben und sonstige Maßnahmen zum Schutz des Eigentums an der Vorbehaltsware ergreifen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die bei Gardena entstandenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Gardena entstandenen Ausfall.


7.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Der Kunde tritt bereits hiermit die Ansprüche aus der Veräußerung der Vorbehaltsware, gleich ob weiterverarbeitet, verbunden, vermischt oder nicht, in Höhe der Forderung von Gardena aus dem jeweiligen Vertrag an Gardena ab. Gardena nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Das Recht von Gardena zur Einziehung der Forderung bleibt unberührt. Gardena wird die Forderungen selbst nicht einziehen und die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seine Zahlungspflichten erfüllt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Aus begründetem Anlass ist der Kunde auf Verlangen von Gardena verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und Gardena die zur Geltendmachung der eigenen Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.


7.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 10%, wird Gardena auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von Gardena freigeben.


8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und Gardena etwaige hierbei erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Eingangsprüfung nicht zu erkennen waren, hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber drei (3) Werktage nach Entdeckung der Mängel schriftlich gegenüber Gardena anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel wurde durch Gardena arglistig verschwiegen.


8.2 Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt Gardena keine Gewährleistung für die Geeignetheit für einen bestimmten Zweck, für die gewöhnliche Verwendung oder dafür, dass die Ware eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich sind und von Kunden erwartet werden kann. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Gardena stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.


8.3 Gardena gewährt für Waren gegenüber den Endkunden eine Garantie gemäß gesonderter Garantieerklärung. Inhalt und Umfang der Garantie richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen.


8.4 Ist die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft und wurde dies ordnungsgemäß entsprechend Ziff. 8.1 gerügt, hat der Kunde Gardena unter Setzung einer angemessenen Frist zunächst Gelegenheit zu geben, die Ware nach Wahl von Gardena nachzubessern oder Ersatz zu liefern ("Nacherfüllung"). Im Übrigen ist der Kunde berechtigt nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Schadensersatz kann der Kunde ausschließlich nach Maßgabe von Ziff. 10 verlangen.


8.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate nach Lieferung der Ware. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziff. 10 und für Fälle des Rückgriffs gemäß §§ 445a, 445b BGB i.V.m. § 478 BGB, soweit der Endkunde ein Verbraucher ist. Unberührt bleiben ferner Ansprüche des Kunden im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch Gardena oder bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie.


9. EXPORT-, EINSATZ- UND VERWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN
9.1 Dem Kunden ist ausschließlich die Lieferung von Waren an Kunden gestattet, die ihren Sitz innerhalb des EWR, der Schweiz und in GB haben.


9.2 Das Recht zur Nutzung der Marken von Gardena, auch durch Vertrieb der Waren, auf denen Marken von Gardena angebracht sind, ist auf den EWR, die Schweiz und GB beschränkt.


9.3 Gardena smart Produkte sind weder für den Verkauf noch für die Verwendung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bestimmt, da diese Produktgruppe in einem Funkfrequenzbereich betrieben wird, der ausschließlich vom US-Militär verwendet werden darf. Gardena smart Produkte sind daher nicht für die Verwendung in den USA zertifiziert, dürfen in den USA nicht betrieben werden und sind von Gardena nicht für den Verkauf und/oder die Verwendung in den USA freigegeben.


9.4 Gardena Bewässerungsprodukte sind weder für den Verkauf noch für die Verwendung in den USA und in Kanada bestimmt, da diese nach metrischen Maßen hergestellten Produkte nicht auf die auf Zollmaße ausgerichteten Wasseranschlüsse in den USA und Kanada passen. Bei Verwendung in den USA und Kanada und Anschluss an die dortigen Wasseranschlüsse besteht das Risiko, dass Wasser austritt und/oder die Funktionen der Produkte nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stehen. Gardena Bewässerungsprodukte sind von Gardena nicht für den Verkauf und/oder die Verwendung in den USA und in Kanada freigegeben.


9.5 Gardena Elektrogeräte, die über ein Stromkabel an die Stromversorgung angeschlossen werden (nachfolgend "Elektrogeräte"), sind weder für den Verkauf in den USA und Kanada noch zur dortigen Verwendung bestimmt, da die Stecker der Elektrogeräte nicht mit den dortigen Steckdosen kompatibel sind. Die Elektrogeräte können in den USA und in Kanada nicht ohne geeigneten Adapter verwendet werden. Die Elektrogeräte sind von Gardena nicht für den Verkauf und/oder die Verwendung in den USA und in Kanada freigegeben und Gardena übernimmt keine Haftung für den Fall, dass die Elektrogeräte in die USA oder nach Kanada verkauft und/oder dort verwendet werden.


10. HAFTUNG
10.1 Gardena haftet unbeschränkt im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Gardena haftet ferner für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit Gardena kein Vorsatz zur Last fällt und keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


10.2 Gardena haftet ferner bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit Gardena kein Vorsatz zur Last fällt und keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


10.3 Gardena haftet ferner im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei der Übernahme einer Garantie. Im letzteren Falle richtet sich der Umfang der Haftung nach der Garantieerklärung. Gardena haftet auch in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz.


10.4 Im Übrigen ist die Haftung von Gardena – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.


10.5 Soweit die Haftung von Gardena gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Gardena.


11. REGELN ZUR BEKÄMPFUNG VON BESTECHUNG UND KORRUPTION
11.1 Dem Kunden ist es strengstens untersagt, sich in irgendeiner Form an Bestechung oder Korruption zu beteiligen, einschließlich Handlungen, die gegen den UK Bribery Act und den Foreign Corrupt Practices Act verstoßen. Alle Geschäfte und Interaktionen mit Regierungsbeamten und -vertretern, einschließlich direkter oder indirekter Verkäufe an staatliche und staatseigene Einrichtungen, müssen den Gesetzen gegen Bestechung und Korruption entsprechen. Der Kunde wird weder direkt noch indirekt einer Person etwas von Wert anbieten, versprechen, genehmigen, erbitten, zahlen oder geben, um die Handlungen, Entscheidungen oder Unterlassungen von Regierungsbeamten, Regierungsvertretern oder privaten Einrichtungen unzulässig zu beeinflussen. Der Kunde wird niemanden zu unzulässigen Handlungen verleiten, um ein Geschäft zu erhalten oder zu behalten oder um sich einen unzulässigen geschäftlichen Vorteil zu verschaffen. Lokale Gepflogenheiten und Praktiken, die gegen die Gesetze über Bestechung und Korruption verstoßen, sind verboten.


11.2 Der Kunde führt genaue Bücher, Konten und Aufzeichnungen über alle Geschäftsvorgänge mit und im Namen von Gardena, einschließlich des Betrags, des Zwecks und des Empfängers. Gardena oder seine Vertreter behalten sich das Recht vor, die Aufzeichnungen des Geschäftspartners im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung zu prüfen, zu untersuchen und Kopien davon anzufertigen.


11.3 Der Kunde führt eine angemessene Due Diligence-Prüfung von Dritten durch, bevor er diese mit der Durchführung dieser Vereinbarung beauftragt. Der Kunde wird Bestechung und Korruption Dritter in jeglicher Form strikt untersagen.


11.4 Der Kunde wird Gardena jede Kenntnis oder jeden Verdacht von Bestechung oder Korruption im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung mitteilen. Der Geschäftspartner wird bei allen Untersuchungen von Bestechungs- oder Korruptionsvorwürfen, die sich aus der Durchführung dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, uneingeschränkt kooperieren.


11.5 Im Falle einer Verletzung oder Nichteinhaltung dieses Abschnitts 11 durch den Kunden ist Gardena berechtigt, den Vertrag und die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung ohne Vertragsstrafe oder sonstige Entschädigung zu kündigen. Der Kunde hält Gardena schadlos und entschädigt Gardena für alle Schäden, Verluste und Ausgaben, einschließlich der Erstattung von Beträgen, die an Dritte gezahlt wurden, die mit einer solchen Verletzung oder Nichteinhaltung in Zusammenhang stehen.


12. ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION; DATENSCHUTZ
12.1 Wenn der Kunde Nachrichten an Gardena per E-Mail oder andere Mitteilungen von seinem Computer oder Smartphone sendet, kommuniziert er elektronisch mit Gardena. Gardena wird mit dem Kunden ebenfalls elektronisch kommunizieren. Für vertragliche Zwecke stimmt der Kunde zu, sämtliche Kommunikation in elektronischer Form zu erhalten. Ferner stimmt der Kunde zu, dass alle Benachrichtigungen, Bestätigungen und Hinweise, die Gardena dem Kunden mitteilt, insofern keine Schriftform erfordern, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.


12.2 Gardena erhebt und speichert für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden oder seiner Mitarbeiter beachtet Gardena die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutz Grundverordnung. Einzelheiten zu Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch Gardena sowie Betroffenenrechte können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.


12.3 Die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) kann Sicherheitslücken aufweisen. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.


13. URHEBER- UND DATENBANKRECHTE
13.1 Der gesamte Inhalt der vom Betreiber des Gardena Händlerportals erstellten Inhalte und Werke, Texte, Grafiken, Logos, Button Icons, Bilder, digitalen Downloads und Datensammlungen ist Eigentum von Gardena und ist durch deutsches und internationales Urheber- und Datenbankrecht geschützt.


13.2 Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung keine Seiteninhalte extrahieren und/oder wiederverwenden. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Erstellers. Downloads und Kopien von einzelnen Seiten des Gardena Händlerportals sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.


14. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
14.1 Diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Gardena und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Vertragsbeziehung zwischen Gardena und dem Kunden ist Ulm. Gardena ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Sitz zu verklagen.


15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Gardena Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt.


15.2 Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese AGB eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Regelung mit der gesetzlich zulässigen und durchführbaren Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollten diese AGB oder die Verträge unvollständig sein, werden die Vertragspartner eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, auf den sie sich im Sinne dieser AGB oder der Verträge geeinigt hätten, wenn die Regelungslücke bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.