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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

GARDENA und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

GARDENA bekennt sich dazu, die Menschenrechte des/der Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten.

Dabei bezieht GARDENA sich auf die OECD-Richtlinien für multinationale Firmen, die universelle Erklärung der UN zu Menschenrechten und die ILO Erklärung zu grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit.

GARDENA steht dafür, Geschäfte auf ethische und verantwortungsvolle Weise zu führen. Bei der Ausweitung von Geschäftsaktivitäten und der Zusammenarbeit mit Lieferanten, sowohl im Inland als auch im Ausland, zur Erfüllung der Bedürfnisse unserer Kunden, ist es GARDENA wichtig, das gemeinsame Engagement für Menschenrechte, die Praktiken am Arbeitsplatz, die Umwelt und die Sicherheit der Beschäftigten zu wahren.

GARDENA fällt mit der Gardena Manufacturing GmbH ab dem 1. Januar 2024 unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

 

Risikomanagement und Transparenz in unseren Lieferketten

GARDENA hat ein Risikomanagement eingerichtet, um Verstöße gegen die Menschenrechtslage im Bereich der Lieferkette, mithilfe einer Risikoanalyse rechtzeitig erkennen, analysieren, vermeiden und beheben zu können.

Besondere Risiken in den Lieferketten sind der Gesundheits- und Arbeitsschutz, umweltbezogene Risiken, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, der Schutz von Menschenrechten, der Schutz von Kinderrechten, die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen und Arbeitsbedingungen, sowie Diskriminierung am Arbeitsplatz.

 

Prävention und Abhilfemaßnahmen

Es werden Maßnahmen ergriffen, welche die Einhaltung der Menschenrechte, Kinderrechte und des Umweltschutzes innerhalb der Lieferkette sicherstellen und kontinuierlich verbessern. Hierzu gehört es zum Verständnis von GARDENA, auf angemessene Arbeitsbedingungen vor Ort hinzuwirken. Dies soll durch den Aufbau langfristiger Partnerschaften mit Lieferanten, sowie der Integration von mehr Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsabläufe geschehen.

Sollte ein Geschäftspartner weder den hier genannten Grundsätzen, noch anderen anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften entsprechen, werden durch GARDENA entsprechende Abhilfemaßnahmen eingefordert, unterstützt und deren Wirksamkeit evaluiert, bevor in letzter Instanz, sofern nötig, die Geschäftsbeziehung beendet wird.

 

Beschwerdeverfahren

Ethische Werte und Integrität sind für GARDENA von größter Bedeutung.

Durch gezielte Schulungen von Beschäftigten und die Sensibilisierung von externen Partnern wird die bewusste Wahrnehmung von Verstößen gegen oben genannte Prinzipien gefördert. Beim Verdacht eines Verstoßes, im Sinne des LkSG, kann dieser über einen systemisch gestützten Prozess gemeldet und bearbeitet werden, um angemessene Abstellmaßnahmen abzuleiten. Dies gilt auch für Hinweise Dritter. Über folgenden Link des Dienstleisters EthicsPoint gelangen Sie direkt zum systemisch gestützten Beschwerdeverfahren, im Sinne des LkSG:

EthicsPoint

Die von Ihnen angegebenen Informationen werden von EthicsPoint an uns übermittelt, absolut vertraulich behandelt und auf Wunsch anonymisiert.

Siehe auch EthicsPoint FAQ für weitere Informationen.

 

Gruppenrichtlinien und vertragliche Grundlagen mit Lieferanten

GARDENA unterliegt als Teil der Husqvarna Group einheitlichen Gruppenrichtlinien. Dazu zählen unter anderem die Verhaltensgrundsätze der Husqvarna Group, die durch den Code of Conduct beschrieben und frei zugänglich sind, sowie der Supplier Code of Business Ethics. Zugriff zu diesen und weiterführenden Dokumenten erhalten Sie über den nachfolgenden Link:

General requirements | Husqvarna Purchase (husqvarnagroup.com)

Diese Dokumente sind das Fundament für die Art und Weise der Zusammenarbeit und gelten für alle Beschäftigte, Führungskräfte und Geschäftspartner gleichermaßen.

GARDENA erwartet, dass alle Lieferanten bei der Herstellung sowie dem Vertrieb von Produkten, Komponenten und Materialien alle geltenden internationalen und lokalen Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten.

 

Grundsatzerklärung, Dokumentation & Berichterstattung

GARDENA betreibt eine fortlaufende, unternehmensinterne Dokumentation über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Es erfolgt die Abgabe und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.

Die Gardena Manufacturing GmbH kommt damit der gesetzlichen Berichtspflicht im Sinne des LkSG nach (§ 10 Abs. 2 LkSG). Der jährliche Bericht an die Öffentlichkeit ist ab dem ersten Berichtsjahr kostenfrei einsehbar und wird für mindestens 7 Jahre veröffentlicht.

Über folgenden Link gelangen Sie zur GARDENA LkSG Grundsatzerklärung:

GARDENA LkSG Grundsatzerklärung | German & English